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Facilidade de uso
Nutzungsbedingungen Bei der bestimmungsgema.en Verwendung des Gerats betragt der Abstand zwischen dem LCD-Bildschirm und dem Benutzer mindestens 15 mm. Bei Verwendung des Wireless LAN-Standards IEEE 802.11b/g/n stehen die Kanale 1 bis 13 (2,4 bis 2,4835 GHz) im Innen-und Au.enbereich zur Verfugung. In Frankreich, Italien und Norwegen gelten jedoch die folgenden Einschrankungen: . Frankreich: Im Innenbereich durfen alle Kanale ohne Einschrankung benutzt werden. Im Au.enbereich sind nur die Kanale 1 bis 6 zulassig. Dies bedeutet, dass die Wireless LAN-Funktion im Peer-to-Peer-Modus nur dann im Au.enbereich verwendet werden darf, wenn der Peer die Kommunikation uber einen zugelassenen Kanal (von 1 bis 6) abwickelt. Im Infrastrukturmodus muss sichergestellt sein, dass der Access Point auf einen Kanal von 1 bis 6 konfiguriert ist, bevor die Verbindung eingerichtet wird. . Italien: Die Verwendung von RLAN-Netzwerken ist wie folgt geregelt: -Fur die private Nutzung gilt der Gesetzeserlass 1.8.2003, Nr. 259 („Regelung der elektronischen Kommunikation“). Insbesondere in Artikel 104 wird angegeben, wann die Einholung einer allgemeinen Genehmigung erforderlich ist, und in Artikel 105 wird beschrieben, wann die freie Nutzung zulassig ist. - Fur den offentlichen RLAN-Zugang zu Telekommunikationsnetzen und -diensten gilt der Ministerialerlass 28.5.2003 in der aktuellen Fassung sowie Artikel 25 (allgemeine Genehmigung fur elektronische Kommunikationsnetzwerke und -dienste) des Gesetzeserlasses zur Regelung der elektronischen Kommunikation. . Norwegen: Die Verwendung dieses Gerats ist in einem Umkreis von 20 km vom Zentrum der Stadt Ny-Alesund in Svalbard untersagt. Bei Verwendung des Wireless LAN-Standards IEEE 802.11a/n stehen die Kanale im Frequenzbereich 5,15 bis 5,35 GHz und 5,47 bis 5,725 GHz ausschlie.lich fur den Innenbereich zur Verfugung. Au.erdem gelten in Italien die folgenden Einschrankungen: . Italien: Die Verwendung von RLAN-Netzwerken ist wie folgt geregelt: -Fur die private Nutzung gilt der Gesetzeserlass 1.8.2003, Nr. 259 („Regelung der elektronischen Kommunikation“). Insbesondere in Artikel 104 wird angegeben, wann die Einholung einer allgemeinen Genehmigung erforderlich ist, und in Artikel 105 wird beschrieben, wann die freie Nutzung zulassig ist. - Fur den offentlichen RLAN-Zugang zu Telekommunikationsnetzen und -diensten gilt der Ministerialerlass 28.5.2003 in der aktuellen Fassung sowie Artikel 25 (allgemeine Genehmigung fur elektronische Kommunikationsnetzwerke und -dienste) des Gesetzeserlasses zur Regelung der elektronischen Kommunikation. - Fur die private Nutzung gilt der Ministerialerlass 12.07.2007. In bestimmten Situationen und Umgebungen kann die Verwendung der Wireless LAN-Technologie vom Eigentumer des Gebaudes oder einem verantwortlichen Vertreter der Organisation untersagt sein, beispielsweise an Bord von Flugzeugen, in Krankenhausern oder in anderen Umgebungen, in denen das Risiko einer Beeinflussung von anderen Geraten oder ...
Este manual também é adequado para os modelos :Notebooks - VPCCA1S1E_B (360.22 kb)
Notebooks - VPCCA1S1E_D (360.22 kb)
Notebooks - VPCCA1S1E_G (360.22 kb)
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